Stadt Land Kreativ
Kultur- und kreativwirtschaftliche Projekte in ländlichen Räumen können je nach lokalen Bedürfnissen und Potenzialen unterschiedlich gestaltet sein. Die MFG Baden-Württemberg legt daher keine konkrete Form fest, sondern gibt an dieser Stelle Beispiele zum besseren Verständnis. Kreativwirtschaftliche Projekte können beispielsweise sein: Vorhaben wie die Initiierung eines lokalen oder regionalen Kreativnetzwerkes, die Umnutzung eines Ortes zu einem Coworking-Space für Kreative, ein Förderprogramm zur Vernetzung von Kreativwirtschaft und anderen Branchen vor Ort (z.B. Tourismus oder Mittelstand), ein Leerstandsmelder für Kreative, ein gemeinsames Innovationslabor für Kreative aus kleineren Gemeinden und größeren Mittelzentren oder eine digitale Plattform zur Sichtbarkeit der Branche vor Ort.
Für die erste Ausschreibungsrunde vom 11. Oktober bis 7. November 2021 mussten die eingereichten Projekte diese Kriterien erfüllen:
Euer Projekt unterstützt die Kultur- und Kreativwirtschaft. Zur Branche zählen erwerbswirtschaftlich orientierte Selbständige und Unternehmen aus elf Teilmärkten. Zu den Teilmärkten gehören Architektur, Musikwirtschaft, Darstellende Künste, Games, Design, Buchmarkt, Rundfunk, Werbung, Presse, Film und Kunst. Euer Projekt muss Kreative vor Ort aus mindestens einem Teilmarkt unterstützen.
Stadt Land Kreativ rückt die ländlichen Räume von Baden-Württemberg in den Fokus, denn auch hier leben und arbeiten Kreativschaffende und gestalten ihre Zukunft. Euer Projekt muss entweder im ländlichen Raum stattfinden oder dort hineinwirken. Als ländlicher Raum gelten Orte, die gemäß
Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg im ländlichen Raum im engeren Sinne oder im Verdichtungsbereich im ländlichen Raum liegen sowie vergleichbare, ländlich geprägte Orte.
Wenn der Projektort nicht im ländlichen Raum liegt, aber in diesen hineinwirkt und das Projekt die Kultur- und Kreativwirtschaft im ländlichen Raum erkennbar fördert, muss dies in der Bewerbung nachvollziehbar sein.
Da mit Stadt Land Kreativ gezielt die Kreativwirtschaft in Baden-Württemberg gestärkt wird, müssen die Bewerber*innen in Baden-Württemberg leben und wohnen. Auch der Ort des Projektes muss in Baden-Württemberg liegen.
Die MFG Baden-Württemberg will mit Stadt Land Kreativ nachhaltige Projekte im ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Sinne fördern. In das Projekt involvierte Dienstleister*innen und Beteiligte müssen fair bezahlt werden. Zudem sollen die Projekte mittel- bis langfristige Ziele verfolgen, um eine nachhaltige Wirkung der Förderung zu unterstützen. Die Projekte berücksichtigen außerdem die jeweiligen Bedarfe der Branche vor Ort und stärken deren Potenziale.
Kultur- und kreativwirtschaftliche Projekte werden von verschiedenen Personen und Personengruppen initiiert. Daher sind sowohl selbständige Kreativschaffende und Kreativunternehmen als auch Kommunen, kommunale Verbünde sowie Vereine und kreativwirtschaftliche Initiativen antragsberechtigt.
Projektleiterin Unternehmensentwicklung
Unit Kultur- und Kreativwirtschaft