Teilnahmebedingungen Stadt Land Kreativ 2021

Bewerbung

Bei Stadt Land Kreativ können sich selbständige Kreativschaffende, Kreativunternehmen, Kommunen, kommunale Verbünde sowie Vereine und kreativwirtschaftliche Initiativen aus Baden Württemberg bewerben.

Die Bewerber*innen müssen ihren Wohn-, Firmen-, Vereins- oder Verwaltungssitz in Baden-Württemberg haben.

Sollte eines oder mehrere Mitglieder*innen des Projektteams den Erstwohnsitz nicht in Baden-Württemberg haben, so muss dies im Bewerbungsformular mitangegeben werden. Wenn sich der Firmen-, Vereins- bzw. Wohnsitz im Laufe der Programmlaufzeit ändert und künftig außerhalb von Baden-Württemberg liegt, so sind die Bewerber*innen verpflichtet, dies der MFG Baden-Württemberg mitzuteilen.

Das bei Stadt Land Kreativ eingereichte Projekt muss im ländlichen Raum verortet sein oder dort hinein wirken. Als ländlicher Raum gelten Orte, die nach Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg Ländlicher Raum im engeren Sinne und Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum sind sowie vergleichbare, ländlich geprägte Orte.

Wenn der Projektort nicht im ländlichen Raum liegt, aber in diesen hineinwirkt und das Projekt einen Beitrag zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft im ländlichen Raum leistet, muss dies in der Bewerbung nachvollziehbar sein.

Für die Teilnahme an Stadt Land Kreativ unterschreiben die Projektteams eine sogenannte Annahmeerklärung. Sollte ein Projektteam die Annahmeerklärung nicht unterschreiben, rückt automatisch ein*e andere*r Bewerber*in nach.

Die in der Jury von Stadt Land Kreativ vertretenen Unternehmen und Institutionen sind nicht teilnahmeberechtigt.

Teilnahmeschluss für die Förderung Stadt Land Kreativ 2021 ist Sonntag, 7. November 2021, 23:59 Uhr. Es gilt das Datum und die Uhrzeit des Bewerbungsformulars. Bis Ende November werden vier Projekte von einer Fachjury ausgewählt und alle Teilnehmer*innen per E-Mail oder telefonisch über die Entscheidung benachrichtigt.

Auswahlverfahren

Über die Auswahl der Gewinnerteams entscheidet eine Jury. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Leistungen der MFG und der Projekte im Rahmen des Gewinns

Der Gewinn besteht zum einen aus einer finanziellen Förderung des Projektes  und zum anderen aus einem 10-monatigen Begleitprogramm zur Unterstützung der Fortentwicklung des Projektes.

Jedes der vier ausgewählten Projekte erhält ein Preisgeld in Höhe von 12.000 Euro. Das Preisgeld wird dabei hälftig zu Beginn und  nach Erreichung der entsprechenden Meilensteine zur Halbzeit des Förderprogramms ausgezahlt. Das Preisgeld muss zweckgebunden für die (Teil)Realisierung des eingereichten Projektes verwendet werden.

Das Unterstützungsprogramm enthält eine Projektbegleitung in Form von individuellen Beratungen, Veranstaltungen und Expert*innen-Workshops. Die Teilnahme am Unterstützungsprogramm ist für die Gewinnerteams verpflichtend. Sollte ein Gewinnerteam nicht am Unterstützungsprogramm teilnehmen, behält sich die MFG als Ausrichterin des Programms vor, das Preisgeld an das Projekt nicht auszuzahlen. Eine Umwandlung, ein Tausch einzelner Elemente und eine Auszahlung des Gegenwertes des Unterstützungsprogramms sind nicht möglich.

Jedem Gewinnerteam stehen zudem bis zu 1.000 Euro zur Verfügung, um Reise-, Unterkunft-, Verpflegungs- oder Raumkosten für die Beratungen, Veranstaltungen und Workshops zu finanzieren. Abgerechnet wird dabei nach Aufwand und eingereichten Rechnungen.

Der Gewinn ist nicht übertragbar.

Die geförderten Teilnehmer*innen sind verpflichtet, am Ende der Förderung einen Abschlussbericht einzureichen, der den Verlauf, Status und Ausblick des Projektes sowie die Verwendung der Mittel dokumentiert und evaluiert.

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Teilnehmer*innen

Die Bewerber*innen erklären, dass sie sämtliche Rechte an den eingereichten Konzepten/ Anträgen besitzen und die MFG und weitere an dem Projekt beteiligte Dienstleister und Partner insofern von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus Verletzungen von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten hergeleitet werden. Bei der Einreichung von Wettbewerbsbeiträgen durch Dienstleister*innen wird die Zustimmung des*der Kund*in vorausgesetzt.

Mit der Einreichung der Bewerbung erkennen die Teilnehmer*innen die Teilnahmebedingungen der Förderungen als verbindlich an und erteilen ihr Einverständnis, dass ihr eingereichtes Ideenkonzept sowie das Bild- und Textmaterial des/der Bewerber*in im Falle des Gewinns verwendet und als Druckwerk der MFG, auf der Website der MFG, als Pressemitteilung und über ihre Social Media Kanäle veröffentlicht werden darf. Hierfür wird vorrangig das im Bewerbungsformular gekennzeichnete und von den Bewerber*innen eingereichte Text- und Bildmaterial genutzt. Weiteres Text- und Bildmaterial über das Projekt wird vorab mit den Antragsteller*innen abgestimmt. Die Urheberrechte der entwickelten Projekte verbleiben bei den Antragsteller*innen.

Die Teilnehmer*in bzw. der*die zeichnungsberechtigte Vertreter*in erklärt sich mit der elektronischen Speicherung ihrer*seiner persönlichen Daten zur Abwicklung der Förderung Stadt Land Kreativ einverstanden. Alle Daten werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die MFG das Recht vor, Teilnehmer*innen von der Förderung auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer*innen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen.

Die MFG behält sich vor, die Förderung zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht sie insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Förderung nicht gewährleistet werden kann.

Die MFG haftet als Veranstalterin des Programms nur für Schäden, welche von ihr oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. In gleichem Umfang haftet der Veranstalter und/oder seine Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden, die durch die Teilnahme an dem Programm am Computer, an anderer Ausrüstung oder Software der Teilnehmer*innen oder einer anderen Person entstehen. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtigen Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

Änderungen bleiben vorbehalten.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand: 21. September 2021

Stephanie Hock
Stephanie Hock

Projektleiterin Unternehmensentwicklung

Unit Kultur- und Kreativwirtschaft